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PADI MSDT 277491
Die ATÖ DIVECARD - bei uns erhältlich!
und Tauchshop dive plus more - Inhaber Leopold Scheiblecker
Teilnahmebedingungen für Tauchkurse
(1) Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10-12 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mit einem geeigneten Mittel nach Hause geschickt.
(2) Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
(3) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von dive plus more elektronisch verarbeitet werden.
(4) Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (dive plus more - Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.
(5) Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von dive plus more oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
(6) Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
(7) Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
(8) Die Kursgebühren enthalten Luft für Schüler und Lehrer sowie Theorie- und Praxisunterricht, Zertifizierungskosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen.
(9) Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Dive plus more sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen dive plus more oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(10) Dive plus more übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von dive plus more oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(11) Für Assistenten (Personal) von dive plus more gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(12) Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die
Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im
Voraus zu entrichten.
(13) Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
(14) Während des Schulungsbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens zehn Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßiger Konsomierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
(15) Durch die Anmeldung zu einem von dive plus more veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen von dive plus more anerkannt und zur Kenntnis genommen.
(16) Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
(17) Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.
(18) Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze und entgeltlich wiederholt werden.
Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten
(1) Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
(2) Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen der Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (dive plus more - Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
(3) Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von dive plus more
(4) Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von dive plus more oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung und der volle Reisepreis ist sofort fällig.
(5) Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben
stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.
(6) Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die maximale Tiefe darf jedoch keinesfalls 30 Meter überschreiten! Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.
(7) Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.
(8) Die Kosten und Leistungen für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrts- und Reisebeschreibungen zu entnehmen.
(9) Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Dive plus more sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen dive plus more oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(10) Dive plus more übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten der aktuellen Verkaufspreise bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von dive plus more oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(11) Für Assistenten (Personal) von dive plus more gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
(12) Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache
zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.
(13) Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist verboten. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, sowie Vermeidung unnötigen Lärms und Störungen anderer Badegäste ist oberstes Gebot.
(14) Während des Tauchbetriebes ist der mäßige Konsum von Alkohol mindestens 12Stunden vor jedem Tauchgang untersagt, übermäßige Konsomierung von Alkohol ist mindestens 24 Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.
(15) Durch die Anmeldung zu einem von dive plus more veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten von dive plus more anerkannt und zur Kenntnis genommen.
Zahlungs- und Stornobedingungen
(1) Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von 50% des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen.
(2) Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von mindestens 50% des Preises. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
(3) Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis zwei Monate vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden.
(4) Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Bei Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu bezahlen.
(5) Für Reisen werden nur schriftliche Anmeldungen mit 50% Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete Anzahlung. Sollte die Information der Nichtteilnahme während der 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen fallen neben der Anzahlung von 50% noch weitere 30% Stornogebühren an. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen.
(6) Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des Verkaufspersonals gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.
(7) Eine Auftragerteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wr. Neustadt. Änderung der AGB bedürfen der Schriftform.
Verleihbedingungen
(1) Der vereinbarte Verleihpreis für die Ausrüstung wird bei Übergabe der Ausrüstung fällig.
(2) Der Mieter hat sich zu vergewissern, daß die Ausrüstung, komplett, unversehrt und funktionstüchtig ist.
(3) Die Ausrüstung darf nur mit schriftlicher Genehmigung von dive plus more an 3. Personen weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandeln entsteht eine sofortige Auflösung des Mietverhältnisses.
(4) Bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung oder Ausrüstungsteile werden dem Mieter die Reparaturkosten oder die Kosten für die Wiederbeschaffung der Ausrüstung in Rechnung gestellt.
(5) Bei Verlust oder Beschädigung verrechnet dive plus more den Verkaufswert des jeweiligen Ausrüstungsgegenstandes.
(6) Wird die vereinbarte Mietdauer um mehr als 4 Stunden überschritten, wird ein zusätzlicher Tag verrechnet. Wird die Mietdauer um einen oder mehrere Tage überschritten, werden pro Tag der vereinbarte Tagesmietsatz verrechnet. Wird die Mietdauer ohne in Kenntnissetzung von dive plus more überschritten, werden zusätzlich zu den in diesem Absatz oben angeführten Konditionen 15 Euro pro Tag für Mehraufwand verrechnet.